Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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08.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
17.06.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
01.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
01.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
01.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
01.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
16.05.2019
Termine
02.06.2017
Termine
02.08.2010
Eröffnungen
26.05.2010
Sicherungsmaßnahmen
24.08.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
10.04.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006
09.04.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006
20.03.2007 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005